Vornamenvergabe in Großbritannien: Freiheit und Grenzen

In England und Wales gibt es kaum gesetzliche Einschränkungen bezüglich der Namensgebung. So sind Eltern dort relativ frei in der Wahl eines Vornamens für ihr Kind. Doch es gibt Grenzen!

Rechtsgrundlage und Verwaltung

In England und Wales gibt es kein zentrales Gesetz, das die Wahl oder Änderung von Vornamen explizit regelt. Die Registrierung von Vornamen erfolgt beim örtlichen Standesamt, das auch für die Prüfung der Namen verantwortlich ist.

Ungeeignete Vornamen

Die Standesbeamt(inn)en haben das Recht, Namen abzulehnen, die als ungeeignet für ein offizielles Dokument angesehen werden. Dazu zählen:

  • beleidigende, rassistische oder vulgäre Vornamen
  • Vornamen, die Zeichen oder Zahlen enthalten
  • schwer auszusprechende oder schlicht zu lange Vornamen
  • Vornamen, die andere Menschen täuschen können (z. B. Adelstitel wie Sir oder General)

Insgesamt steht dahinter wie in den meisten anderen Ländern die Berücksichtigung des Kindeswohls.

Beispiele

Ansonsten genießen Eltern in England und Wales eine große Freiheit, individuell und kreativ bei der Namenswahl zu sein. Folgende Vornamen wurden im Vereinigten Königreich allerdings schon einmal abgelehnt:

  • Cyanide (= Zyanid)
  • King (= König)
  • Martian (= Marsianer)
  • Princess (= Prinzessin)

Quelle

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