
Die Wahl eines Vornamens ist eine der ersten Entscheidungen, die Eltern für ihr Kind treffen. Kinder müssen also mit einer Entscheidung leben, die jemand anders für sie trifft – ohne Mitspracherecht. Damit ein Kind nicht mit einem schwierigen Namen leben muss, gibt es Regeln bei der Vornamenvergabe in Deutschland: rechtliche Vorgaben, die bei der Eintragung des Namens zu berücksichtigen sind. Das heißt: Nicht jeder Name ist in Deutschland zulässig. Welche Namen sind erlaubt und welche nicht? Welche Regeln sind bei der Vornamenwahl einzuhalten? Diese und weitere Fragen rund um die rechtlichen Regelungen der Vornamenvergabe klären wir hier.
Gesetze oder Richtlinien?
Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Gesetze, in denen vorgegeben wird, welche konkreten Namen erlaubt und welche verboten sind. Doch es gibt Richtlinien, Kriterien, die ein Vorname erfüllen muss, damit er vom Standesamt eingetragen wird. Diese Richtlinien sind einerseits im Personenstandsgesetz verankert, andererseits gibt es inzwischen unzählige gerichtliche Einzelfallurteile, die sich mit bestimmten Vornamen befassen. Diese auszulegen und zu entscheiden, ob ein Name eintragungsfähig ist oder nicht, ist zunächst einmal Aufgabe des Standesamtes.
Es kann jedoch vorkommen, dass auch das Standesamt Zweifel hat, ob ein Name eingetragen werden kann: weil der Name vom Standesamt nicht gefunden wird, weil er nicht auf den ersten Blick wie ein Vorname wirkt oder weil die Befürchtung besteht, dass der Name dem Kind schaden könnte.
Wie genau sehen die Richtlinien zur Eintragung von Vornamen aus?
In erster Linie sehen die Richtlinien vor, das Kind vor einer willkürlichen Entscheidung durch die Eltern zu schützen.
- Das Kindeswohl steht bei der Vergabe eines Vornamens an erster Stelle: Ein Name darf das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgeben. Negativ assoziierte Namen sind nicht zulässig (z. B. Lucifer, Danger).
- Das Geschlecht des Kindes sollte eindeutig zu erkennen sein. Geschlechtsneutrale Namen, also solche, die für Jungen und Mädchen vergeben werden können (z. B. Kim, Toni), sind erlaubt, doch nach Möglichkeit sollte ein geschlechtsanzeigender Vorname ergänzt werden. Nicht erlaubt ist die Vergabe geschlechtswidriger Namen: Es dürfen keine reinen Jungennamen (z. B. Franz, Julius) an Mädchen vergeben werden und keine reinen Mädchennamen (z. B. Lisa, Christina) an Jungen – hier ist der Name Maria aus historisch-religiösen Gründen die einzige Ausnahme.
- Vornamencharakter: Die Namensform sollte als Vorname zu erkennen bzw. mit Personen assoziierbar sein. Es darf sich beispielsweise nicht um einen reinen Familiennamen (z. B. Müller, Schopenhauer), ein Wort aus unserem alltäglichen Wortschatz (z. B. Mut, Hoffnung), einen Tiernamen (z. B. Motte, Hummer) oder eine Gegenstandsbezeichnung (z. B. Puppe, Blanket) handeln.
Welche Namen sind unzulässig?
Unzulässig sind Namen, die
- anstoßend oder beleidigend sind oder die eine negative Assoziation haben und dadurch dem Kindeswohl schaden (z. B. Störenfried, Luzifer, Pain)
- keine Vornamen sind, sondern z. B.
- ausschließlich Nachnamen (z. B. Schmidt, Bäcker)
- Vatersnamen (z. B. Jörgson, Patrickson)
- ausschließlich Wörter aus dem Normalwortschatz (z. B. Hansa, Junge, Herrin)
- ausschließlich Tiernamen (z. B. Motte, Zecke, Hummer)
- Adelstitel (z. B. Graf, Kaiser, Prinzessin)
- ausschließlich Städtenamen oder Ortsbezeichnungen (z. B. Berlin, Casablanca, Donau)
- ausschließlich Gegenstandsbezeichnungen (z. B. Puppe, Kuchen, Popcorn)
- unübliche Schreibweisen beinhalten, z. B. Apostrophe, Einzelbuchstaben, Abkürzungen (z. B. Ma’lia, JJ, jun.)
Was tun, wenn der Name vom Standesamt abgelehnt wird?
Eine Ablehnung durch das Standesamt bedeutet noch nicht, dass ein Vornamenwunsch begraben werden muss. So kann ein Gutachten der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) dabei helfen, einen Vornamen doch noch eintragen zu lassen. Die GfdS hat umfangreichere Recherchemöglichkeiten als das Standesamt und kann aus sprachlicher Sicht beurteilen, ob ein Vorname eintragungsfähig ist. Dadurch können sich die Standesämter bei ihrer Entscheidung über die Eintragung absichern.
Tipps für die Namenswahl
Die Suche nach dem passenden Vornamen für das eigene Kind ist eine spannende Aufgabe – und zugleich eine große Verantwortung. Schließlich begleitet dieser Name euer Kind ein Leben lang. Den „perfekten“ Namen gibt es dabei nicht, und zunächst sollte er natürlich vor allem euch als Eltern gefallen. Dennoch gibt es einige hilfreiche Kriterien, an denen ihr euch orientieren könnt, um die Auswahl einzugrenzen und eure Entscheidung bewusst zu treffen. Die folgenden Tipps helfen euch dabei, verschiedene Aspekte der Namenswahl zu berücksichtigen und einen Namen zu finden, mit dem sich euer Kind wohlfühlen kann.
- Denkt zuallererst an euer Kind: Wird es mit diesem Namen gut leben können? Schadet der Name dem Wohl des Kindes nicht und wird es sich damit gut und seriös präsentieren können? Recherchiert daher zu den Hintergründen des Namens: Achtet darauf, dass der Name keine negativen Assoziationen zulässt.
- Macht die Aussprache-Probe: Sprecht den Namen laut aus, kombiniert ihn mit dem Nachnamen und mit den Namen der Geschwisterkinder und überlegt euch, ob ihr mit möglichen Spitznamen des Namens glücklich wärt.
- Überdenkt die Schreibung und die Aussprache: Ist der Name gut auszusprechen oder muss immer wieder korrigiert werden? Wird euer Kind seinen Namen selbst leicht schreiben können? Ein Name mit vielen Sonderzeichen oder ungewohnten Schreibweisen könnte euer Kind im Alltag belasten. Auch in Verwaltungsangelegenheiten können Sonderzeichen zu Schwierigkeiten führen.
- Entscheidet ihr euch für einen ausgefallenen Namen, wählt zusätzlich einen weiteren, gebräuchlicheren Namen. Dieser muss im Alltag nicht in Erscheinung treten, kann aber genutzt werden, wenn euer Kind sich mit seinem ausgefallenen Namen nicht wohl fühlt, im Alltag auf Probleme stößt oder sich damit nicht seriös präsentieren kann.
- Entscheidet ihr euch für einen geschlechtsneutralen Namen, wählt zusätzlich einen weiteren, geschlechtsspezifischen Namen. Dieser muss im Alltag nicht in Erscheinung treten, kann aber genutzt werden, wenn euer Kind immer wieder falsch angesprochen oder angeschrieben wird oder sein »richtiges« Geschlecht rechtfertigen muss.
Kurz gesagt
Die Wahl eines Vornamens sollte mit Bedacht getroffen werden. Die gesetzlichen Vorgaben schützen das Kind vor Willkür und sorgen dafür, Probleme im Alltag zu vermeiden. Wenn ihr unsicher seid, ob euer Wunschname zulässig ist, lasst euch vom Standesamt oder der GfdS beraten – dies ist auch vor der Geburt schon möglich.






