Die Vornamenregeln in Spanien – zunehmend liberaler

In Spanien war die Vergabe von Vornamen in der Vergangenheit äußerst streng und wurde dann zunehmend liberaler. In der Gegenwart gibt es einige Freiheiten, aber im Wesentlich herrschen noch immer klare Regelungen.

Entwicklung des Vornamenrechts

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die Vornamen der Neugeborenen in Spanien auf der Grundlage des Personenstandsgesetzes vom 8. Juni 1957 geregelt. Dieses wurde im Laufe der Jahre immer wieder geändert, um es an die Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen. Folglich wurde es zunehmend liberaler, bis es 2011 ganz aufgehoben wurde und ein neues Personenstandsgesetz in Kraft getreten ist. So waren in Spanien über viele Jahrhunderte vor allem christliche Vornamen üblich und gesellschaftlich vorherrschend. Und noch bis 1994 waren ausländische Vornamen, für die es eine Entsprechung in einer der spanischen Sprachen, nicht zugelassen – beispielsweise durften Eltern ihren Sohn nicht Stefan nennen, sondern mussten die spanische Variante Esteban wählen. Mittlerweile sind traditionelle Vornamen wie Maria, Carmen, Pablo und Alejandro zwar nach wie vor beliebt, aber modernere und originellere Vornamen sind nicht mehr unüblich.

Regelungen der Vornamenvergabe

Heutzutage gibt es in Spanien nach wie vor gesetzliche Regelungen, nach denen Vornamen durchaus auch abgelehnt werden. So bestimmen Artikel 51 des aktuellen Personenstandsgesetzes und Artikel 192 der Personenstandsverordnung, welche Arten von Vornamen nicht erlaubt sind.

Vornamen, die in Spanien unzulässig sind

Wie in den meisten anderen Ländern steht die Vergabe von Vornamen in Spanien unter der Prämisse des Kindeswohls, aber auch des Schutzes der Einzigartigkeit des Kindes. So sind folgende Arten von Vornamen nicht durch die gesetzlichen Regelungen gedeckt:

  • Vornamen mit negativen Konnotationen und/oder der Gefahr der Stigmatisierung, z. B. Bin Laden, Caca (= Kacke), Caín, Coca (= Kokain), Crazy, Engendro (= Monster), Greater, Hitler, Judas, Loco (= verrückt, Verrückte/-r), Lucifer, Satan, Stalin
  • Abkürzungen, Akronyme sowie Kurz- und Koseformen, z. B. JAM (Akronym zu Juan Antonio Manuel), Juanito (Koseform von Juan), Luisillo (Koseform von Luis), Lola (Koseform von Dolores), Paco (Koseform von Francisco), Pepe (Koseform von José bzw. Josef), Pepita (Koseform von Josefa oder Josefina)
  • Obstnamen
  • Marken- und Handelsnamen, z. B. Aldi, Chanel, Gucci
  • Städte- und Ländernamen, z. B. Afrika, Berlin, Mailand, Tokio
  • Familiennamen, z. B. Fernández, Garcia, Perez
  • vollständige Namen von berühmten Personen, z. B. Freddie Mercury, Indiana Jones, Leo Messi, Rafa Nadal, Tina Turner (wenn jedoch zufällig der Familienname eines Elternteils mit dem Familiennamen einer bekannten Persönlichkeit zusammenfällt, kann deren Vorname trotzdem eingetragen werden – so etwa bei den Fällen Alejandro Sanz; Isabel Pantoja und Marta Sánchez)
  • geschlechtswidrige sowie nicht geschlechtsspezifische Vornamen

Darüber hinaus dürfen höchstens zwei einfache Vornamen oder ein zusammengesetzter Vorname eingetragen werden. Drei oder mehr Vornamen sind also nicht erlaubt, also z. B. Ana Lucía María, Francisco José Javier oder Mario-Alejandro-Jesus.

Ausnahmen

So viel zur Theorie. Wie oben schon erwähnt, wird die Vornamenvergabe in Spanien zunehmend liberaler, sodass es immer Ausnahmen von den Regelungen gibt. Ein Beispiel: Während das aktuelle Personenstandsgesetz in Spanien vorgibt, dass ein Vorname das Geschlecht eines Kindes „nicht verwirren“ darf – also geschlechtseindeutig sein soll –, zeigt die Praxis, dass weniger geschlechtsspezifische Vornamen wie Noah oder geschlechtsneutrale Vornamen wie Alex inzwischen sehr verbreitet sind.

Quellen

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