
In Schweden ist das Namensrecht, ähnlich wie in den USA, sehr liberal und weit weniger restriktiv als in vielen anderen Ländern, etwa in Deutschland.
Rechtsgrundlage und Verwaltung
Die Vergabe von Vornamen regelt hier ein spezielles Namensgesetz: das Gesetz über Personennamen („Personnamnslag“). Das aktuell gültige schwedische Namensgesetz ist noch recht jung und erst am 1. Juli 2017 in Kraft Für die Verwaltung der Namensvergabe ist die schwedische Steuerbehörde („Skatteverket“) zuständig, die auch als Einwohnermeldeamt und Standesamt fungiert. Die meisten Vornamenswünsche werden von der Steuerbehörde genehmigt.
Richtlinien der Vornamenvergabe
Hier ist ein Überblick über die zentralen Regelungen bei der Vergabe von Vornamen in Schweden:
- Freie Namenswahl: Eltern können ihrem Kind praktisch jeden Vornamen geben. Auch Buchstabennamen (z. B. Q) oder Abkürzungen als Vornamen (z. B. A-C statt Ann-Christine) sind zulässig.
- Kindeswohl: Die einzige Bedingung bei der Vergabe von Vornamen ist, dass dieser nicht anstößig ist oder das Kind in irgendeiner Weise belasten könnte.
- Geschlechtsneutrale Namen: Eltern dürfen ihrem Kind einen geschlechtsneutralen Vornamen geben, ohne einen geschlechtseindeutigen Zweitnamen vergeben zu müssen.
Übrigens: Wie in den USA sind auch in Schweden Namensänderungen unkompliziert möglich.
Beispiele
Dass die Vergabe von Vornamen auch in Schweden Grenzen hat, beweisen etwa folgende Vornamen, die dort abgelehnt wurden:
- Allah
- Elvis
- Ikea
- Superman
- Brfxxccxxmnpcccclllmmnprxvclmnckssqlbb11116 (ausgesprochen Albin)






