Die Vornamen im Spiel
„No or Go“

Die Vornamen in diesem Spiel wurden von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) im Rahmen ihrer Vornamenberatung geprüft und jeweils als „eintragungsfähig“ oder „abzulehnen“ eingestuft. Dieser Entscheidung legt die GfdS bestimmte Kriterien zugrunde. Welche dies sind, kannst du hier nachlesen: „Vornamenvergabe in Deutschland – nicht jeder Name ist erlaubt“. Welcher Grund jeweils ausschlaggebend ist, weshalb ein Name im Spiel als „No“ oder „Go“ eingestuft wird, wird dir jeweils beim Spielen angezeigt. Im Folgenden fassen wir zusammen, was einen Namen als „No“-Namen oder als „Go-Namen“ qualifiziert – sprich: warum die GfdS einen Vornamen abgelehnt oder bestätigt hat.

„No“-Namen

Diese Namen wurden der GfdS in der Vergangenheit von Eltern oder auch Standesämtern zur Prüfung vorgelegt. Aus verschiedenen Gründen stellte die GfdS die Eintragungsfähigkeit dieser Namen jedoch infrage und hat sie daher abgelehnt. Der wichtigste Grund für die Ablehnung ist dabei stets, dass das das Wohl das Kindes infrage steht, wenn es einen solchen Vornamen erhalten würde. Dies gilt gleichermaßen für Namensänderungen bei erwachsenen Personen. Im Einzelnen fallen die abgelehnten Vornamen in eine (oder mehrere) der folgenden Kategorien:

  • Fehlender Vornamencharakter: Die angezeigten Namen rufen keine Assoziationen mit Personen hervor; vielmehr handelt es sich um Wörter aus dem allgemeinen (deutschen oder fremdsprachigen) Wortschatz oder um Bezeichnungen für „Nicht-Personen“:
    • Städtenamen/Ortsbezeichnungen (z. B. Amsterdam)
    • Tiernamen (z. B. Motte)
    • Pflanzennamen (z. B. Ranunkel)
    • Gegenstandsbezeichnungen (z. B. Popcorn)
  • Adelstitel (z. B. Graf)
  • Familiennamen/Vatersnamen (z. B. Schröder)
  • Negative Assoziationen: Die angezeigten Namen wecken negative Assoziationen, die dem Kindeswohl schaden können (z. B. Zorn)
  • Fantasienamen ohne Vornamencharakter (z. B. Schokominza)
  • Ungewöhnliche Schreibungen (z. B. Greis [statt Grace])
  • Bekannte Namensträger, deren Namen jedoch keinen Vornamencharakter haben
    • Spitznamen oder Familiennamen realer Personen (z. B. Schopenhauer)
    • Namen fiktiver Figuren (z. B. Skywalker)
  • Falsche Geschlechtszuweisung
    • Reine Jungennamen für Mädchen (z. B. Laslo)
    • Reine Mädchennamen für Jungen (z. B. Leona)

„Go“-Namen

Für diese Namen gibt es zwei Quellen: Entweder wurden sie – wie die abgelehnten Namen – der GfdS zur Prüfung vorgelegt und für „eintragungsfähig“ befunden, oder aber es handelt sich um Fantasienamen, die jedoch ebenfalls potenziell bestätigt werden könnten. Vielfach sind diese Namen in der internationalen Vornamenliteratur gut belegt. Weitere Gründe, warum diese Vornamen grünes Licht erhalten, sind die folgenden:

  • Vornamencharakter: Die angezeigten Namen rufen Assoziationen mit Personen hervor, auch wenn es sich um Wörter aus dem allgemeinen (deutschen oder fremdsprachigen) Wortschatz handelt oder um Bezeichnungen für „Nicht-Personen“:
    • Städtenamen/Ortsbezeichnungen (z. B. Milano)
    • Tiernamen (z. B. Amsel)
    • Pflanzennamen (z. B. Kiwi)
    • Gegenstandsbezeichnungen (z. B. Rainbow)
  • Fantasienamen mit Vornamencharakter (z. B. Laurelie)
  • Ungewöhnliche Schreibweisen (Milissa)
  • Bekannte Namensträger, deren Namen Vornamencharakter haben
    • Spitznamen oder Familiennamen realer Personen (z. B. Mondrian)
    • Namen fiktiver Figuren (z. B. Gandalf)

Bitte beachte!

Bei der Beurteilung von Vornamen legt die GfdS stets die im Personenstandsgesetz festgeschriebenen Richtlinien der Vornamenvergabe zugrunde. Sie urteilt dabei aus rein sprachlichen Gesichtspunkten. Eine rechtlich bindende Entscheidung stellt diese Einschätzung jedoch nicht dar. Dies bedeutet:

  • Standesämter können die Eintragung eines Namens trotz positiver Einschätzung durch die GfdS ablehnen; genauso können sie Namen eintragen, für die die GfdS kein grünes Licht geben würde.
  • Die Entscheidung eines Standesamts und sogar gerichtliche Urteile zu bestimmten Namen sind für die Empfehlung oder Nichtempfehlung durch die GfdS nicht ausschlaggebend.

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