
Wie in vielen anderen Ländern gilt auch in der Türkei: Bei der Wahl des Vornamens haben Eltern zunächst einmal freie Wahl – allerdings mit einigen Grenzen. Und Einschränkungen gibt es in der Türkei im Vergleich zu anderen Ländern nicht wenige! Neben der Berücksichtigung des Kindeswohls steht hier vor allem im Vordergrund, dass Kinder türkische, bedeutungstragende Vornamen erhalten.
Gesetzliche Grundlagen
Die Regeln der Vornamenvergabe in der Türkei sind im Bevölkerungsdienstleistungsgesetz (Nüfus Hizmetleri Kanunu) und im türkischen Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) verankert. Wie in Deutschland obliegt die Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit von Vornamen auch in der Türkei den Standesämtern.
Die Regeln im Überblick
Für die Vergabe von Vornamen gilt in der Türkei zunächst Folgendes:
- Es dürfen in der Regel nur türkische Vornamen und keine ausländischen Vornamen eingetragen werden.
- Ein Vorname darf nur Buchstaben des türkischen Alphabets enthalten (also etwa nicht: q, w, x).
- Vornamen arabischer oder persischer Herkunft können registriert werden, sofern sie nur Buchstaben des türkischen Alphabets enthalten.
- Wenn ein Elternteil Ausländer ist, kann ein zweiter Name gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes registriert werden.
Darüber hinaus dürfen nicht eingetragen werden:
- Buchstaben oder Zeichen, die lediglich Abkürzungen sind oder keine Bedeutung tragen;
- Vornamen, die aufgrund ihrer Bedeutung gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die lächerlich, erniedrigend, beleidigend oder abwertend sind;
- Vornamen, deren Bedeutungen Attribute wie Rang, Stamm, Amt oder Beruf beinhalten;
- Ländernamen.
Übrigens: Auch die Vornamenanzahl ist in der Türkei geregelt, und zwar ist sie hier eher stark begrenzt. So können Eltern maximal drei Namen vergeben. Zum Vergleich: In Deutschland dürfen Eltern prinzipiell so viele Vornamen vergeben, wie das Standesamt bereit ist einzutragen.
Beispiele für eintragungsfähige Vornamen
Türkische Vornamen:
- Ali (männlich)
- Arda (männlich)
- Cem (männlich)
- Ece (weiblich)
- Zeynep (weiblich)
„Kompatible“ arabische/persische Vornamen:
- Halûk (männlich)
- Hilâl (weiblich)
- Lâle (weiblich)
- Kâzım (männlich)
Beispiele für nicht eintragungsfähige Vornamen
Vornamen mit ausländischen Buchstaben:
- Qadir
- Xenia
Vornamen mit Attributen wie Rang usw.:
- Kaymakam (Distrikt-Gouverneur)
- Paşa (Pascha)
- Prens (Prinz)
- Reis (Häuptling)
Quellen
https://www.bghukukburosu.com.tr/8858/
https://www.gebe.com/bebege-konan-isim-3-adi-gecmeyecek-dogum-bildirimi-sozlu-yapilacak
https://www.mesudebusrakucuk.av.tr/turk-kimliginde-yabanci-isim-veya-soyisim/
https://milano-bk.mfa.gov.tr/Mission/ShowInfoNote/399071
https://www.vaybee.de/tuerkische_name/namensgebung-gesetz-der-tuerkei.html






