
In den Niederlanden ist die Vergabe von Vornamen eher liberal, doch wie in vielen anderen Ländern können auch hier Vornamen abgelehnt werden.
Rechtsgrundlage und Verwaltung
Das niederländische Namensrecht ist in Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches („Burgerlijk Wetboek“) festgeschrieben. Für Vornamen ist vor allem Artikel 1:5 relevant. Zuständig für die Beurkundung von Vornamen ist grundsätzlich das Standesamt („Burgerlijke Stand“) der jeweiligen Gemeinde („Gemeente“). Diese Stellen können Vornamen durchaus ablehnen.
Richtlinien der Vornamenvergabe
Wie in den meisten anderen Ländern steht bei der Vergabe von Vornamen in den Niederlanden das Kindeswohl an erster Stelle. So gibt die niederländische Regierung vor, dass ein Vorname nicht unangemessen sein und keine Beleidigungen oder peinlichen Wörter beinhalten darf. Zudem darf ein Vorname nicht aus mehreren Namen zusammengesetzt sein. Auch Familiennamen dürfen nicht als Vornamen eingetragen werden – es sei denn, sie sind bereits als solche selbständig etabliert (z. B. Roos).
Ein Beispiel
Die Niederländerinnen und Niederländer sind für ihre große Namensfreiheit bekannt, und tatsächlich werden in der Praxis viele ungewöhnliche Namen akzeptiert. So zeigt etwa ein Datenabgleich, dass in den Niederlanden Meier bereits häufiger als Vorname für Jungen eingetragen wurden, während Meier in Deutschland Familiennamencharakter aufweist und als Vorname abzulehnen wäre.






