Vornamenvergabe in Frankreich: Das sind die Regeln

Anders als in Deutschland (hier geht es zu den Bestimmungen in Deutschland) ist die Vornamenvergabe in Frankreich gesetzlich geregelt. Während Standesämter und Gerichte noch immer fragliche Vornamenvorschläge ablehnen, haben sie bereits einige ungewöhnliche Namen anerkannt.

Strikte Gesetze

Zur Zeit der Französischen Revolution (1789–1799) war die Namenvergabe stark konformistisch geprägt. So beschränkte sich die Wahl der Vornamen auf die Namen der Heiligen, die mit ihren Namenstagen im kirchlichen Kalender verzeichnet waren, sowie auf eine von den Behörden herausgegebene Vornamenliste. Zusätzlich verbot ein Gesetz vom 1. April 1803 die Aufnahme neuer Vornamen auf die Liste. 

Lockerung der Regelungen

Erst über 150 Jahre später, im Jahr 1966, wurde diese Liste um Namen aus der Mythologie, regionale Namen, Doppelnamen und in einigen Fällen auch Kosenamen sowie Varianten erlaubter Namen ergänzt. Am 10. Juni 1981 schließlich traf der französische Kassationsgerichtshof (entspricht in etwa dem Bundesgerichtshof) die Entscheidung, dass es keine offizielle Vornamenliste mehr geben sollte. Solange das Kindeswohl gewahrt blieb, durften Eltern nun auch aus inoffiziellen Listen und Kalendern einen Vornamen wählen und hatten so deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten.

Im Jahr 1993 wurden die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Kindeswohls erneut überarbeitet:

»Jeder Vorname, der in der Geburtsurkunde steht, kann als Gebrauchsvorname gewählt werden. Wenn einer davon, allein oder in Verbindung mit den anderen Vornamen oder dem Familiennamen, dem Interesse des Kindes […] entgegenzustehen scheint, benachrichtigt der Amtsträger des Standesamtes den Oberstaatsanwalt darüber. Dieser kann den Familienrichter anrufen. Wenn der Richter annimmt, dass der Name dem Interesse des Kindes widerspricht […], veranlasst er seine Entfernung aus den Registern des Standesamts. Mangels einer neuen, den oben genannten Interessen gemäßen Wahl belegt er ggf. selbst das Kind mit einem anderen Vornamen.« [Übersetzung Lisa Chouet]

Außerdem darf man in Frankreich nur die Namen, die in der eigenen Geburtsurkunde stehen, nutzen; die spätere Ergänzung um weitere Namen ist nicht möglich.

Abgelehnte Namen

Wie wir sehen, hat sich in den letzten Jahrzehnten viel an den Vornamenregelungen in Frankreich geändert. Während diese zuvor sehr strikt ausgelegt waren und es wenig Auswahlmöglichkeiten für Eltern gab, haben sie heute viele Freiheiten, solange das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Nun schauen wir uns einige Namen an, die trotz der Lockerung der Gesetze in den letzten Jahren in Frankreich abgelehnt wurden:

  • Titeuf: Comicfigur
  • Babord und Tribord (für Zwillinge): ›Backbord‹ und ›Steuerbord‹
  • MJ: als Ehrerbietung für Michael Jackson
  • Joyeux: ›froh‹
  • Folavril: Kombination der Wörter folie (›Wahnsinn‹) und avril (›April‹)
  • Périphérique: die Ringautobahn um Paris; das Kind wurde dort geboren
  • Spatule: ›Spatel‹, ›Teigschaber‹
  • Babar: der Elefant aus dem gleichnamigen Kinderbuch
  • Assedic: Kürzel für »Association pour l’emploi dans l’industrie et le commerce«: Verband für die Arbeit in der Industrie und im Handel, entspricht etwa der Bundesagentur für Arbeit

Eingetragene Namen

Dennoch wurden einige Namen, die noch vor 30 Jahren undenkbar gewesen wären, standesamtlich anerkannt:

  • Clafoutis: Nachspeise
  • Némésis: Rachegöttin in der griechischen Mythologie
  • Prince: ›Prinz‹; King (›König‹) hingegen wurde abgelehnt
  • Daemon (nach Gerichtsbeschluss): aus der Serie Vampire Diaries; der Name wurde zunächst wegen der Nähe zu démon/›Dämon‹abgelehnt, aber als Variante von Damien schließlich eingetragen.
  • Mégane (Familienname: Renaud; nach Gerichtsbeschluss): Mégane ist der Name einer Autoreihe der Marke Renault, ausgesprochen wie der Familienname Renaud. Da der Name zunächst eingetragen worden war – es handelt sich um einen regulären, eintragungsfähigen Vornamen –, war das Gericht der Meinung, dass es für das Kind schwierig sein könnte, plötzlich einen anderen Namen zu erhalten.
  • Auch Namen von Früchten werden mittlerweile eingetragen, solange diese Vornamencharakter aufweisen, so wurden schon Cerise (›Kirsche‹) oder Framboise (›Himbeere‹) anerkannt. Cerise wird derzeit immer häufiger vergeben, Clémentine gibt es dagegen schon seit längerer Zeit.
  • Fañch: Nachdem die bretonische Variante des Vornamens François zuvor mehrfach abgelehnt worden war, genehmigte ein Gericht im Jahr 2025 diesen Namen. Eigentlich dürfen Namen nur mithilfe der im Französischen üblichen Schriftzeichen geschrieben werden – <ñ> gehört nicht dazu.Der traditionell bretonische Name stellt nun eine Ausnahme dar.
  • Térébentine (térébenthine ›Terpentin‹): Name der Tochter einer ehemaligen Ministerin
  • Channel (Modemarke: Chanel)
  • Côme und Pacôme (Familienname: Toulemonde): ausgesprochen klingen diese Namen wie comme tout le monde und pas comme tout le monde: ›wie jedermann‹ bzw. ›nicht wie jedermann‹.

Quellen

http://www.affection.org/prenoms/loi.html

https://www.journaldugeek.com/2022/02/19/les-prenoms-lucifer-et-anal-rejetes-par-letat-civil-lan-dernier

https://www.parents.fr/prenoms/prenoms-par-origine/les-prenoms-interdits-en-france-1032544

https://www.leparisien.fr/societe/nutella-ikea-titeuf-dans-quels-cas-letat-francais-peut-il-refuser-un-prenom-11-07-2024-ULUF6PLPJNG7RFHNPSOT4I3THI.php

https://www.nordschleswiger.dk/de/international/bretonische-minderheit-fanch-darf-seine-tilde-behalten; https://www.elle.fr/Astrologie/Prenoms/Prenoms-originaux-et-rares/Prenoms-de-fruits-3594002

https://www.ladepeche.fr/article/2008/05/11/453085-prenoms-je-m-appelle-terebentine-moi-c-est-peripherique.html

Das könnte dich auch interessieren

Teilen:

Weitere Beiträge